Reiseversicherung
Der Besuch des IRAN kann eine aufregende und lohnende Erfahrung sein, aber es kann sehr unangenehm und herausfordernd werden, wenn Krankheiten oder Verletzungen auftreten und medizinische Leistungen oder eine medizinische Evakuierung erforderlich sind. Die medizinische Versorgung ist in den meisten Teilen des IRAN ausgezeichnet, kann jedoch in kritischen Krankheitsfällen sehr teuer und sogar astronomisch sein.Viele Reisende schließen eine zusätzliche internationale Kranken- oder Reiseversicherung ab, um die Staffelungskosten zu vermeiden, die durch schwere Krankheiten oder Verletzungen auf ihrer Reise entstehen können.
Pars Tourist Agency empfiehlt Ihnen, eine Reiseversicherung abzuschließen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Es gibt viele Websites, die Reiseversicherungen online anbieten. Die meisten Standorte bieten nur eine Versicherungsart an - entweder einen Reiseschutzplan oder eine internationale Krankenversicherung - oder sie bieten Bürgern eines bestimmten Landes Versicherungsschutz an. Nur wenige Agenturen bieten eine Vielzahl von Angeboten für Reisende aus allen Ländern an, zum Glück sind wir eine davon.
Insbesondere sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, die die Kosten eines Rücktransports in Ihr Heimatland im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdeckt.
Für den Regiesterung einer Reiseversicherung senden Sie bitte ein E-Mail an diese E-Mail-Adresse: [email protected]
Sie können Nachrichten auch in WhatsApp senden: +989171091273
Generale Versicherungsbedingungen für ankommende Fluggäste:
A) Definitionen
1- Versicherer:
Als Versicherer gelten alle Versicherungsunternehmen, die von der staatlichen iranischen Versicherung (CII) lizenziert wurden und deren Angaben in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, den Versicherten nach Maßgabe der in der Versicherungspolice vorgesehenen Bedingungen eine hochwertige Versicherungsleistung gegen Versicherungsprämie, Ersatz von medizinischen und nichtmedizinischen Kosten sowie sonstige versicherte Leistungen anzubieten.
2- Der Versicherte:
Der Ausländer, der legal in den Iran einreist und ihn gegen wahrscheinliche und risikoreiche Leistungen versichert, vorbehaltlich der Versicherungspolice infolge des Abschlusses des Versicherungsvertrages, sind die entsprechenden Spezifikationen Versicherungspolice genannt und verpflichtet zahlen sie oder seine Versicherungsprämie.
3- Versicherungsprämie:
Die Versicherungsprämie ist der Fonds, den der Versicherte an den Versicherer zahlt, um wahrscheinliche Risiken zu garantieren. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherten eine Qualitätsversicherung gegen Versicherungsprämie des Versicherten anzubieten.
4. Versicherungsgegenstand:
Erstattung von medizinischen und nichtmedizinischen Kosten sowie Vorlage anderer Versicherungsleistungen für Ausländer während ihres Aufenthalts im Iran gemäß den Versicherungsbedingungen.
5- Zwischenfall:
Zwischenfall oder Unfall bezieht sich auf ein plötzliches Ereignis, das infolge eines externen Faktors ohne Absicht für den Versicherten eingetreten ist, und verursacht auch für den Versicherten physischen Schaden.
6 - Körperverletzungen:
Körperverletzungen sind körperliche Schäden, die infolge eines unerwarteten und plötzlichen Faktors [außerhalb der Macht und Kontrolle des Versicherten] während der Versicherungspolice beobachtet werden.
7- Akute Krankheit oder Verletzungen:
Unter akuten Verletzungen oder Krankheiten versteht man die Krankheit, die den Versicherten davon abhält, seine Reise nach alleinigem Ermessen des behandelnden Arztes während der Versicherungsdauer fortzusetzen.
8- Krankheit:
Krankheit ist eine plötzliche und unvorhersehbare Komplikation, die nach der Einreise des Versicherten in den Iran auftritt. In diesem Fall wird der Versicherte oder sein Vertreter die Krankenkasse zur Deckung der Krankheitskosten auffordern.
9- Obligatorische medizinische Quarantäne:
Die obligatorische medizinische Quarantäne umfasst die Durchführung von Isolations- und Beschränkungsoperationen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.
10- Verwandte:
Verwandten enthalten Vater, Mutter, Kinder, Ehepartner (Ehefrau und Ehemann), Brüder und Schwestern sowie alle anderen vom Versicherten eingeführten Personen.
11- Franchise:
Franchise ist die Versicherungsprämie des Versicherten für nicht im Krankenhaus anfallende Krankheitskosten.
A) Der Franchise-Satz in der aktuellen Versicherungspolice wurde in Höhe von 10% des Betrags der Krankheitskosten berechnet.
B) Es ist zu beachten, dass dieser Vertrag nach den Regeln und Vorschriften der Islamischen Republik Iran gültig ist.
C) Versicherungsdauer: Diese Versicherungspolice gilt für maximal 92 aufeinanderfolgende Tage, basierend auf den in der Versicherungspolice genannten Inhalten.
Diese Versicherungspolice gilt ab dem Eintrittsdatum des Versicherten in den Iran.
Diese Versicherungspolice gilt nach Beendigung der Reise des Versicherten und / oder nach dem Ausscheiden des Versicherten aus den gesetzlichen Grenzen des Landes als nichtig. In diesem Fall erlischt die Versicherung des Versicherten. Wenn der Versicherte nach der Einreise in den Iran eine Versicherungspolice abgeschlossen hat, beginnt sein Versicherungsschutz mit dem in der entsprechenden Versicherungspolice angegebenen Datum.
Verpflichtungen des Versicherers:
Wenn der Versicherte während der Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrages einer Krankheit oder Körperverletzung ausgesetzt war und / oder dem Versicherten eine obligatorische medizinische Quarantäne empfohlen wurde, ist der Versicherer verpflichtet, die Krankheitskosten des Versicherten gemäß den festgelegten Regeln und Vorschriften zu bezahlen.
Eine Überweisung
1- Aufnahme und Übergabe des Versicherten in kürzester Zeit an das nächstgelegene ausgerüstete Krankenhaus oder Gesundheits- und Behandlungszentrum.
2- Übergabe des Versicherten unter strenger Aufsicht des behandelnden Arztes in kürzester Zeit an das eingerichtete Gesundheits- und Behandlungszentrum.
3- Rückkehr des Versicherten in sein Land unter strenger Aufsicht des behandelnden Arztes und Genehmigung des vertrauenswürdigen und zuverlässigen Arztes des Versicherers.
4- Erfüllen der erforderlichen Maßnahmen im Todesfall des Versicherten für die Überführung der Leiche zum nächstgelegenen Flughafen in den Wohnsitz des jeweiligen Landes.
5- Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Rückführung von Begleitern des unter 15-jährigen Versicherten und eines der Angehörigen des Versicherten in das jeweilige Land, sofern der Versicherte nicht in der Lage ist, die Reise mit einem Fahrzeug eines anderen Transportmittels fortzusetzen.
6- Ergreifen wirksamer Maßnahmen, um einen der Angehörigen des Versicherten aus dem Land als Wohnsitz des Versicherten in die Islamische Republik Iran zu überführen, sofern der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Krankheit, die Gegenstand dieser Versicherung ist, im Krankenhaus liegt Politik und basiert auf Kommentar des behandelnden Arztes.
Ausgabe Bezahlung
1- Die Arzt - und Krankenhauskosten bis zu 10.000 Euro oder die entsprechenden Kosten werden auf der Grundlage der in der Versicherungspolice vorgesehenen Währungsbewertung aufgrund eines ärztlichen Attests gezahlt, das auf die dringende Notwendigkeit von Gesundheits- und Behandlungsleistungen während des Versicherungszeitraums (nach Abzug des Franchise-Betrags) abstellt Krankenhauskosten) wie folgt:
1 - 1 - Medizinische Kosten einschließlich Erstuntersuchungs- und Bildgebungs- und Labordienstleistungen (MRT usw.), pharmazeutische Kosten, ambulante Operationen, Physiotherapie und Überführung und Überführung der Verletzten und Patienten in die durch Unfälle betroffenen medizinischen Zentren.
1 - 2 - Krankheitskosten aufgrund von Krankenhausaufenthalten und Operationen in Krankenhäusern und Kindertagesstätten (Krankenhausaufenthalt länger als sechs Stunden)
2- Nicht medizinische Kosten werden wie folgt bezahlt:
2 - 1 - Herkömmliche Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Sarges und der Übergabe der Leiche des Versicherten an den nächstgelegenen internationalen Flughafen seines Wohnsitzes im Herkunftsland oder Wohnsitz (Kosten im Zusammenhang mit der Organisation des Trauerzuges und / oder der Trauerfeier gehen nicht zu Lasten des Versicherers.)
2 - 2 - Wenn der Versicherte aufgrund eines versicherten Unfalls oder einer versicherten Krankheit im Krankenhaus liegt und / oder wenn der Versicherte nach alleinigem Ermessen des vertrauenswürdigen oder zuverlässigen Arztes eine Begleitperson benötigt, werden die üblichen Kosten (Rückfahrkarte) für einen der Angehörigen von der versicherte vom wohnsitz des versicherten zum krankenhaus und auch seine unterbringungskosten im iran werden maximal innerhalb von 20 tagen bezahlt.
2 – 3 – Herkömliche Kosten für die unerwartete Rückkehr des Versicherten aufgrund von akuten medizinischen Verletzungen oder Krankheiten, sofern der Versicherte die Rückfahrkarte nicht verwenden konnte.
2 – 4 – Herkömliche Kosten für die Rücksendung von Begleitpersonen unter 15 Jahren und eines der Angehörigen des Versicherten im Herkunfts- oder Wohnsitzland, wenn das zu Beginn der Reise verwendete persönliche Fahrzeug und / oder andere Transportmittel nicht benutzt werden können.
2 – 5 - Notfallkosten der Zahnmedizin bis zu 200 Euro. Es ist anzumerken, dass diese Ausgaben auf die Behandlung von Zahnschmerzen, die Behandlung von Infektionen und das Herausziehen der Zähne beschränkt sind.
2 – 6 - Necessary costs for the provision of important traveler’s documents such as passport, driving license and/or consulate documents in case of losing the relevant documents up to 200 euro.
2 – 7 - Kosten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit und Rechtshilfe in Höhe von bis zu 250 Euro für Klagen, die gegen den Versicherten während seines Aufenthalts im Iran eingereicht werden.
C) Medizinische Anleitung
Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherten die erforderlichen Informationen wie Postanschriften von Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Apotheken, Drogerien und anderen spezialisierten Zentren (speziell für Patienten und Verletzte) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten die erforderlichen Informationen in zwei Sprachen zur Verfügung zu stellen: Englisch und Persisch
D) Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer ist verpflichtet, den Entschädigungssatz innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen an den Begünstigten zu zahlen.
E) Anleitung des Versicherten bei Verlust von Dokumenten
Bei Verlust wichtiger Reisedokumente wie Reisepass und Visum ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten die erforderlichen Beratungsleistungen anzubieten.
Ausschlüsse und Ausnahmen
Kosten und Entschädigungen, die durch einen der folgenden Fälle verursacht werden, unterliegen nicht den Verpflichtungen des Versicherers: (Wenn die folgenden Fälle eingehalten werden, ist der Versicherer nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen):
1 - Über einen längeren Zeitraum krank sein, Krankengeschichte haben, erneut bei einer chronischen Krankheit diagnostiziert werden und / oder Komplikationen im Zusammenhang mit früheren Patientenakten usw. Es sollte beachtet werden, dass Teilkonvaleszenzperioden als Krankheitsperioden gelten.
2 - Krieg, militärische Invasion, Einwirkung ausländischer Feinde, Feindseligkeit und terroristische Operationen (ob angekündigt oder unangekündigt).
3 - Selbstmord, vorsätzliche Selbstverletzung, Mitwirkung und Mitschuld an Straftaten.
4 - Teilnahme an Reitwettbewerben, Radwettbewerben und / oder anderen Arten von Wettbewerben oder Auslagen mit Motorradgeräten sowie Teilnahme an professionellen Sportwettbewerben und -übungen wie Bergsteigen (professioneller Aufstieg), Luft- oder Luftfahrtwettbewerben oder anderen Arten von Wettbewerben Licht, Höhlenbergbau, Tauchen, Wintersport oder Sport mit dem Ziel, an offiziellen Wettbewerben und / oder anderen Sport- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen, die normalerweise als „gefährlich und riskant“ eingestuft werden.
5- Verschmutzungen durch Kernstrahlung.
6- Schwangerschaft im Laufe von drei Monaten bis zur Entbindung und freiwilligen Abtreibung.
7- Auftreten von Narben oder Flecken (ganz oder teilweise), die durch Drogenmissbrauch, Konsum von alkoholischen Getränken und Psychopharmaka verursacht wurden, mit Ausnahme der Drogen und Medikamente, die gemäß den Empfehlungen und Verschreibungen des betroffenen Arztes eingenommen wurden.
8- Berufsbedingte Risiken des Versicherten, die laut Gesetz als „Arbeitsunfall“ gelten.
9- Angeborene Störungen und Krankheiten, die dadurch verursacht werden.
10- Vorbeugung oder Impfung.
11- Komplikationen durch Physiotherapie.
12- Energietherapie, Sonnentherapie und Behandlung (plastische Chirurgie) zur Wiederherstellung der Schönheit, Behandlung und Heilung durch Spa und Mineralwasser usw.
13- Komplikationen durch Delirium, psychische und psychische Erkrankungen usw.
Pflichten des Versicherten
Im Falle eines dringenden medizinischen Bedarfs ist der Versicherte oder sein Vertreter verpflichtet:
1- In kürzester Zeit Kontakt mit dem nächstgelegenen Callcenter des Versicherers im Iran aufnehmen und die folgenden Informationen bekannt geben:
1 - 1 - vollständiger Name des Versicherten, Nummer und Gültigkeitsdatum der Reiseversicherung, Passnummer usw.
1 - 2 - Vollständige Postanschrift und / oder Wohnsitz im Iran sowie Vertragstelefonnummer,
1 - 3 - eine kurze Beschreibung der Krankheit, des Unfalls, des Vorfalls und der angeforderten Untersuchung,
2- Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist der Versicherte verpflichtet, den Fall innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Krankenhausaufenthaltes und vor seiner Entlassung aus dem Krankenhaus dem Versicherer zu melden.
3- Der Versicherte sollte jegliche Tätigkeit vermeiden, die den Versicherer vor Probleme stellt.
4- Auf Verlangen des Versicherers ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer alle zum Ersatz des Schadens aus den entsprechenden Mitteln erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Streit beilegen
Wird zwischen den beiden Vertragsparteien (dem Versicherten und dem Versicherer) ein Streit über die Auslegung oder den Vertragsgegenstand festgestellt, wird der Streitfall zunächst durch Verhandlung beigelegt.
Wenn die beiden Parteien die Streitigkeit nicht beigelegt haben, wird der Fall dem zuständigen Gericht gemeldet, um die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beizulegen.
Wenn ein Schiedsrichter ausgewählt wird, können die beiden Vertragsparteien eine Person zum einvernehmlichen Schiedsrichter ernennen.
Ist die Einsetzung eines Schiedsrichters nicht vereinbart, kann jede Vertragspartei einen Schiedsrichter für sich selbst auswählen, und der ausgewählte Schiedsrichter sollte einer anderen Partei vorgestellt werden. Die ausgewählten Schiedsrichter wählen einen dritten Schiedsrichter aus.
Schließlich wird der Streitfall von drei Schiedsrichtern untersucht, die dann ein endgültiges Urteil fällen.
Wenn die ausgewählten Schiedsrichter (einer vom Versicherten und einer vom Versicherer) nicht einverstanden sind, einen dritten Schiedsrichter auszuwählen, kann jede Vertragspartei den dritten Schiedsrichter beim zuständigen Gericht anfordern. Es ist zu beachten, dass jede der Vertragsparteien verpflichtet ist, die Gebühr des von ihnen ausgewählten Schiedsrichters zu zahlen, und dass die Gebühr oder Provision des dritten Schiedsrichters von einer der Vertragsparteien, d. H. Dem Versicherten und dem Versicherer, zu gleichen Bedingungen gezahlt wird.
Frist zu die Einlegung einer Beschwerde / Klage
Reklamationen oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus dem vorliegenden Versicherungsvertrag ergeben, sind innerhalb von zwei Jahren nach Kündigung, Kündigung und / oder Ablauf des Versicherungsvertrags und / oder im Falle des Auftretens der gedeckten Vorfälle geltend zu machen. Nach den zwei Jahren, wie oben erwähnt,
Reklamationen oder sonstige Ansprüche aus der vorliegenden Versicherung werden nicht berücksichtigt. Gegen Vorlage der offiziellen Erklärung kann der Zeitablauf von beiden Vertragsparteien plötzlich verkürzt werden. Wenn der Zeitablauf verkürzt wird, wird der verbleibende Zeitablauf für einen Zeitraum von einem Jahr hinzugefügt.
Andere Geschäftsbedingungen
1- Wenn das Visum nicht ausgestellt wird, kann der Versicherer auf Antrag des Versicherten einen Euro von der Versicherungsprämie abziehen, um die Versicherungspolice zu kündigen. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, die verbleibende Versicherungsprämie zurückzuzahlen.
2- Wenn ein Visum ausgestellt wurde und / oder der Versicherte nicht reisen wollte, ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsvertrag nach Ablauf der Visumfrist zu kündigen oder zu kündigen, wobei ein Euro vom Versicherungsvertrag abgezogen wird. In diesem Fall hat der Versicherer dem Versicherten die verbleibende Versicherungsprämie zurückzuzahlen.
3- Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Kündigung des Versicherungsvertrages ab dem Ausstellungsdatum auf maximal sechs Monate festgesetzt wird.